Die Kriterien für Nachhaltigen Tourismus
Laut der Partnerschaft für Globale Kriterien eines Nachhaltigen
Tourismus (GSTC)
Nachhaltiger Tourismus ist im Kommen: die Nachfrage der Konsumenten
wächst, die Reiseindustrie entwickelt neue grüne Initiativen,
Regierungen erneuern ihre Politik zur stärkeren Förderung
eines Nachhaltigen Tourismus in der Praxis. Doch was bedeutet Nachhaltiger
Tourismus tatsächlich, wie kann er gemessen und glaubhaft dargestellt
werden, um Vertrauen beim Konsumenten zu schaffen, um seine Wirksamkeit
zu belegen und um Irreführung („greenwashing“)
zu bekämpfen?
Die Globalen Kriterien für Nachhaltigen Tourismus sollen zu
einem gemeinsamen Verständnis von „nachhaltigem Tourismus“
führen und stellen einen Mindeststandard dar, Diese Kriterien
stellen einen Mindeststandard dar, den sich jeder Tourismusbetrieb
zum Ziel setzen sollte. Sie sind in vier Bereiche eingeteilt: wirkungsvolles
Nachhaltigkeitsmanagement, Maximierung sozialen und wirtschaftlichen
Nutzens für die lokale Bevölkerung; Bewahrung des kulturellen
Erbes; und Reduzierung negativer Wirkungen auf die Umwelt. Auch
wenn die Kriterien ursprünglich für Unterkunftsbetriebe
und Reiseunternehmen geplant waren, können sie in der gesamten
Tourismusindustrie Anwendung finden.
Die Kriterien gehören zu den Maßnahmen der Tourismusgemeinschaft
bezüglich der globalen Herausforderungen der „Milleniumsentwicklungsziele“
der Vereinten Nationen. Milderung der Armut und ökologische
Nachhaltigkeit – einschließlich Klimawandel –
sind die wichtigsten sich überschneidenden Themen, die durch
die Kriterien widergespiegelt werden.
2007 hat eine Gruppe von 32 Organisationen – Die Partnerschaft
für globale Kriterien eines nachhaltigen Tourismus –
mit der Entwicklung der Kriterien begonnen. Seither haben sie nahezu
100.000 Akteure im Tourismus kontaktiert, über 4.500 Kriterien
von mehr als 60 bestehender Zertifizierungen und anderen freiwilligen
Kriterienkatalogen analysiert und Kommentare von über 1.500
Personen erhalten. Die Kriterien für einen nachhaltigen Tourismus
wurden in Übereinstimmung mit dem „ISEAL Code of best
Practice“ entwickelt und werden alle zwei Jahre in einem Konsultierungsprozess
aktualisiert, solange bis keine Rückmeldungen mehr erfolgen
und sie eindeutig sind.
Es wird erwartet, dass die Kriterien u.a. angewendet werden
• Als grundlegende Leitlinie dienen für Betriebe jeder
Größe, um nachhaltiger zu werden und als Hilfe zur Auswahl
von Programmen für einen Nachhaltigen Tourismus/Zertifizierungen,
die mit diesen globalen Kriterien übereinstimmen;
• Als Leitlinie dienen für Reisebüros/-agenturen
bei der Auswahl nachhaltiger Anbieter und von Programmen für
einen Nachhaltigen Tourismus/Zertifizierungen.
• Konsumenten helfen bei der Erkennung von guten Programmen
für einen Nachhaltigen Tourismus/Zertifizierungen und Betrieben
• Als gemeinsamer Nenner dienen für Informationsmedien
zur Erkennung von Anbietern eines nachhaltigen Tourismus.
• Zertifikaten und anderen freiwilligen Programmen Hilfestellung
geben, damit ihre Standards einen breit akzeptierten Mindeststandard
erfüllen.
• Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen sowie Initiativen
des privaten Sektors als Ausgangspunkt dienen zur Entwicklung von
eigenen Anforderungen für einen nachhaltigen Tourismus; und
• Als Mindestkriterien dienen für Aus- und Weiterbildungseinrichtungen,
wie Hotelfachschulen und Universitäten.
Die Kriterien zeigen was getan werden sollte, doch sie zeigen nicht
wie sie umgesetzt werden sollen oder ob das Ziel erreicht ist. Dies
ist die Rolle von Erfüllungsindikatoren, von begleitenden Lernmaterialien
und von Instrumenten zur Umsetzung als unverzichtbare Ergänzungen
zu den Globalen Kriterien für Nachhaltigen Tourismus.
Die Partnerschaft versteht die Globalen Kriterien für Nachhaltigen
Tourismus als Beginn eines Prozesses, bei dem Nachhaltigkeit als
Standard in allen Tourismusformen umgesetzt ist.
Globale Kriterien für Nachhaltigen Tourismus
A. Ein wirkungsvolles Nachhaltigkeitsmanagement vorweisen.
• A.1. Das Unternehmen hat ein langfristiges
Managementsystem für Nachhaltigkeit eingerichtet, das für
seine Art und Größe geeignet ist und das Umwelt-, soziokulturelle,
Qualitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte berücksichtigt.
• A.2. Das Unternehmen erfüllt alle
relevanten Gesetze und Vorgaben (inklusive u.a. Gesundheits-, Sicherheits-,
Arbeits- und Umweltaspekte).
• A.3. Das gesamte Personal wird geschult
hinsichtlich seiner Rolle im Rahmen des Managements von Umwelt-,
soziokulturellen, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen.
• A.4. Die Kundenzufriedenheit wird gemessen
und Korrekturmaßnahmen werden im Bedarfsfall ergriffen.
• A.5. Werbematerial ist korrekt und vollständig
und verspricht nicht mehr, als vom Betrieb erfüllt werden kann.
• A.6. Design und Bauweise von Gebäuden
und Infrastruktur:
• A.6.1. stimmen mit den örtlichen
Bauzonen überein und erfüllen die Anforderungen des Natur-
oder Denkmalschutzes;
• A.6.2. respektieren das natürliche oder
kulturelle Erbe in ihrer Umgebung durch entsprechende Lage, Design,
Verträglichkeitsprüfung, Landrechte und Erwerb;
• A.6.3 wenden örtlich geeignete Prinzipien
für eine nachhaltige Bauweise an;
• A.6.4 ermöglichen Zugang für Personen
mit besonderen Bedürfnissen.
• A.7. Kunden erhalten Informationen und Erklärungen
zur natürlichen Umgebung, zur örtlichen Kultur und zum kulturelle
Erbe, sowie geeignete Verhaltenstipps zur Besichtigung von Naturgebieten,
von lebendigen Kulturen und Orten des kulturellen Erbes.
B. Den sozialen und ökonomischen Nutzen für die
örtliche Bevölkerung maximieren und die negativen Auswirkungen
minimieren.
• B.1. Das Unternehmen unterstützt
aktiv Initiativen zur sozialen Entwicklung und zur Entwicklung der
örtlichen Infrastruktur inklusive u.a. zur Erziehung, Gesundheit
und Zugang zu sanitären Einrichtungen.
• B.2. Ortsansässige werden auch in
Managementpositionen beschäftigt. Training wird angeboten soweit
nötig.
• B.3. Das Unternehmen kauft lokale und “fairer
Handel” Dienstleistungen und Produkte wo möglich.
• B.4. Das Unternehmen erleichtert kleinen
örtlichen Unternehmern die Herstellung und den Verkauf von
Produkten auf Basis der regionalen Natur, Geschichte und Kultur
(inklusive Lebensmittel und Getränke, Handwerk, darstellende
Kunst, landwirtschaftliche Produkte, etc.)
• B.5. Im Einklang und in Abstimmung mit
der Gemeinde wurde ein Verhaltenskodex für Aktivitäten
in Orten mit indigener und lokaler Bevölkerung entwickelt.
• B.6. Eine Geschäftspolitik ist eingeführt,
die sich gegen kommerzielle Ausbeutung, insbesondere von Kindern
und Heranwachsenden, richtet, und die sexuelle Ausbeutung mit einschließt.
• B.7. Das Unternehmen stellt gleichberechtigt
Frauen und Menschen aus lokalen Minderheiten auch in Managementpositionen
ein und vermeidet Kinderarbeit.
• B.8. Internationaler und nationaler gesetzlicher
Schutz von Angestellten wird eingehalten, die Angestellten erhalten
einen Lohn der zur Lebenshaltung ausreicht.
• B.9. Die Aktivitäten des Unternehmens
gefährden nicht die Versorgung von Nachbargemeinden mit Grundleistungen,
wie zum Beispiel Wasser, Energie, sanitäre Anlagen
C. Den Nutzen für das kulturelle Erbe maximieren und
negative Wirkungen minimieren
• C.1. Das Unternehmen hält sich an
bestehende Richtlinien oder Verhaltensregeln für den Besuch
kulturell oder geschichtlich sensibler Orte mit dem Ziel, die Belastungen
durch Besucher zu minimieren und den Genuss zu maximieren.
• C.2. Historische und archäologische
Gegenstände werden nur verkauft, gehandelt oder ausgestellt,
wenn es gesetzlich erlaubt ist.
• C.3. Der Betrieb trägt zum Schutz
der lokalen historischen, archäologischen und kulturellen Güter
sowie bedeutender spiritueller Eigentümer und Stätten
bei und behindert nicht den Zugang für die einheimische Bevölkerung.
• C.4. Der Betrieb verwendet Elemente der
örtlichen Kunst, Architektur oder des kulturellen Erbes in
seinen Tätigkeiten, bei Design, Dekoration, Verpflegung oder
Shops; dabei wird das geistige Eigentum örtlicher Gemeinschaften
respektiert.
D. Den Nutzen für die Umwelt maximieren und negative
Wirkungen minimieren.
• D.1. Ressourcen erhalten
• D.1.1. Die Einkaufspolitik bevorzugt
umweltfreundliche Baumaterialien, Produktionsmittel, Lebensmittel
und Verbrauchsgüter.
• D.1.2. Der Einkauf von Einwegartikeln und
Verbrauchsgütern wird gemessen und der Betrieb sucht aktiv
nach Wegen, diese zu reduzieren.
• D.1.3. Der Energieverbrauch sollte gemessen
und die Energiequellen angegeben werden. Maßnahmen zur Reduzierung
des Gesamtverbrauchs sollten getroffen und erneuerbare Energien
bevorzugt werden.
• D.1.4. Der Wasserverbrauch sollte gemessen,
die Quellen angegeben und Maßnahmen zur Reduzierung des Gesamtverbrauchs
getroffen werden.
• D.2. Verringerung der Verschmutzung
• D.2.1. Der Ausstoß an Treibhausgasen
aus allen Quellen, die der Betrieb kontrolliert, wird gemessen.
Maßnahmen zur Verringerung und zum Ausgleich werden ergriffen,
um Klimaneutralität zu erreichen.
• D.2.2. Abwasser, inklusive Grauwasser, wird
effektiv behandelt und wieder verwendet wo möglich.
• D.2.3. Ein gründlicher Abfallmanagementplan
wird ausgeführt mit quantitativen Zielen zur Verringerung des
Abfalls, der nicht wieder verwendet oder recycelt wird.
• D.2.4. Der Gebrauch von Gefahrstoffen, inkl.
Pestiziden, Farben, Desinfektionsmittel für Schwimmbäder
und Reinigungsmaterial wird minimiert und – wenn möglich
– durch ungefährliche Produkte ersetzt. Der Gebrauch aller
chemischer Stoffe wird richtig gemanagt.
• D.2.5. Der Betrieb trifft Maßnahmen
zur Verringerung von Belastungen durch Lärm, Licht, Abfluss,
Erosion, Ozon schädigende Verbindungen sowie Verunreinigungen
von Luft und Boden.
• D.3. Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme
und Landschaften
• D.3.1. Wilde Arten werden nur in der Wildnis
geerntet, konsumiert, ausgestellt, verkauft oder international gehandelt,
wenn dies zu einer geregelten Aktivität gehört, die sicherstellt
dass ihre Nutzung nachhaltig erfolgt.
• D.3.2. Gefangene wilde Tiere werden nur im
Rahmen richtig geregelter Aktivitäten gehalten, lebende Exemplare
geschützter wilder Arten werden nur von autorisierten Personen
gehalten, die über eine geeigneter Ausrüstung zur Unterbringung
und Pflege verfügen.
• D.3.3. Der Betrieb nutzt heimische Arten
für Landschaftsgestaltung und Restaurierung und trifft Maßnahmen,
um die Einschleppung invasiver Arten zu vermeiden.
• D.3.4. Der Betrieb leistet einen Beitrag
zum Erhalt der Artenvielfalt, inklusive durch die Unterstützung
von Naturschutzgebieten und von Gebieten mit wertvoller Artenvielfalt.
• D.3.5. Interaktionen mit wild lebenden Tieren
dürfen keine nachteiligen Wirkungen auf die Entwicklungsfähigkeit
von Populationen in der Wildnis haben; jede Störung natürlicher
Ökosysteme wird minimiert bzw. saniert und es wird ein ausgleichender
Beitrag für das Naturschutzmanagement geleistet.
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